Frist endet am 31. Mai: Förderung der Übungsarbeit beantragen

Sportvereine im Kreis Höxter sollten die aktuelle Frist im Blick behalten: Die Antragstellung für die „Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ ist noch bis zum 31.05.2026 möglich.

Mit einem Gesamtvolumen von 7,56 Millionen Euro unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr die Übungsarbeit im Breitensport. Gefördert wird insbesondere der Einsatz von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern, vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.

Die Mittel werden über den Landessportbund NRW an die Sportvereine weitergeleitet und tragen maßgeblich zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Vereinsarbeit bei.

Der Kreissportbund Höxter unterstützt seine Mitgliedsvereine bei Fragen zur Antragstellung.

Weitere Informationen finden Sie beim LSB NRW.