Neue Coronaschutzverordnung ab 09.02.2022

Seit heute gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Relevant für den Sport sind folgende Änderungen:

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag). (Bitte Testnachweis beachten)
  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend durch die Formulierung gemeinsam und gleichzeitig in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

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