"Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ mit einem Volumen in Höhe von 18 Mio. Euro

Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).

 Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.

 

Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist ab sofort bis zum 15. April 2024 über die Förderplattform der Landesregierung möglich. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.

 

Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie, Link zur Förderplattform) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen MLV NRW finden Sie hier.